Unsere Wohngebiete
Leben in und um Erfurt
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Dann werden Sie bei uns garantiert fündig.
Wir halten als Wohnungsbaugenossenschaft in Erfurt eine sehr große Außwahl an Wohnungen für Sie bereit, so individuell wie Ihre Wünsche. Auch beim Stadtgebiet haben Sie die freie Wahl – zwischen Erfurt Nord, Erfurt Mitte, Erfurt Süd oder auch Gebesee und Elxleben.
Bei allen Fragen zu unseren Wohnungen und Wohngebieten stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Häufig gestellte Fragen
Antworten schnell einholen
Nein, derzeit gibt es keine möblierten Wohnungen zur Anmietung.
Nein, derzeit stehen keine Wohnungen zum Verkauf.
Die SCHUFA sollte frei von negativen Einträgen sein. Nur im Ausnahmefall greift eine andere Regelung.
Die SCHUFA wird durch uns als Vermieter abgefragt. Sie müssen keine SCHUFA-Abfrage veranlassen.
Wenn Sie eine Wohnung bei einer Genossenschaft beziehen wollen, ist keine Kaution zu zahlen.
Allerdings muss mindestens ein Bewohner Mitglied der Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile einzahlen, welche sich nach der Wohnungsgröße bemessen. Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen.
Die Anmietung einer Wohnung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Bei Umsetzung (Umzug innerhalb der Genossenschaft) wird das vorhandene Geschäftsguthaben auf Grundlage des §17 Abs. 2 der Satzung der Genossenschaft entsprechend der Wohnungsgröße auf die neue Wohnung umgeschrieben.
Freie Wohnungen finden Sie über unsere Wohnungssuche.
Bitte hinterlassen Sie im Exposé Ihrer Wahl Ihre Daten. Ein Vermieter wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte Ihre Traumwohnung nicht dabei sein, füllen Sie bitte dieses Formular aus. So wird Ihr Wohnungsgesuch mit Ihren Angaben zu Mietbeginn, Ausstattungen usw. in unser System aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.
Die Abholung von Sperrmüll ist für die Bewohner in Erfurt einmal im Jahr kostenlos. Die Anmeldung erfolgt bei den Stadtwerken Erfurt online oder telefonisch unter der 0361/5 64-34 56.
Gemäß § 12 und § 13 der Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) der Landeshauptstadt Erfurt sind sperrige Abfälle am vereinbarten Entsorgungstag bis spätestens 6 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend ab 17 Uhr, an den von der Stadt festgelegten Übernahmeplätzen zur Abholung bereit zu stellen.
Die Gegenstände müssen frei zugängig (gut begehbar an der Straße, Fußweg, Parkplatz) barrierefrei, also auf festem Untergrund bereitstehen und dürfen nicht zugeparkt sein. Bei gemeinsamer Beauftragung zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten ist darauf zu achten, die Sperrmüllgegenstände räumlich getrennt von den Elektroaltgeräten aufzustellen, da es sich um unterschiedliche Fahrzeuge/ unterschiedliche Touren handelt.
Gegenstände die nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Abfälle aus Gebäuderenovierung (Bauholz, Fenster, Türen, Parkett, Laminat, Gipskarton), Baustellenabfälle, Heizungs- und Sanitäranlagen, Sanitärkeramik, Kfz-Räder, Kfz-Reifen, Auto- und Maschinenteile, Mopeds und Motorräder, Farbreste und andere Sonderabfälle werden nicht entsorgt.
Falsch oder zu früh bereit gestellte Abfälle können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Es ist Aufgabe des Antragstellers den Übernahmeplatz nach der Abholung zu reinigen.
Die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten ist für die Bewohner im Sömmerdaer Landkreis zweimal im Jahr kostenlos. Einmal jährlich erhalten Sie durch das Landratsamt Sömmerda entsprechende Abrufkarten verteilt, diese senden Sie ausgefüllt an das Landratsamt zurück. Die Anmeldung kann beim Landratsamt Sömmerda auch online oder telefonisch unter der 03634/3 54-2 01 erfolgen.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gern für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage rund um unsere Wohnungen, Serviceleistungen und Angebote.












