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Häufige Fragen

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Fragen zum Thema

Vermietung

Nein, derzeit gibt es keine möblierten Wohnungen zur Anmietung.

Nein, derzeit stehen keine Wohnungen zum Verkauf.

Die SCHUFA sollte frei von negativen Einträgen sein. Nur im Ausnahmefall greift eine andere Regelung.

Die SCHUFA wird durch uns als Vermieter abgefragt. Sie müssen keine SCHUFA-Abfrage veranlassen.

Wenn Sie eine Wohnung bei einer Genossenschaft beziehen wollen, ist keine Kaution zu zahlen.
Allerdings muss mindestens ein Bewohner Mitglied der Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile einzahlen, welche sich nach der Wohnungsgröße bemessen. Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen.

Das Eintrittsgeld ist einmalig zu zahlen. Es ist eine Bearbeitungsgebühr, da jedes Mitglied in das Genossenschaftsregister eingetragen werden muss. Das Eintrittgeld beträgt immer 25,00€.

Die Anmietung einer Wohnung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Bei Umsetzung (Umzug innerhalb der Genossenschaft) wird das vorhandene Geschäftsguthaben auf Grundlage des §17 Abs. 2 der Satzung der Genossenschaft entsprechend der Wohnungsgröße auf die neue Wohnung umgeschrieben.

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Miete/Betriebskosten

Der Abrechnungszeitraum in unserer Genossenschaft endet immer zum 31.12. des jeweiligen Jahres. In der Regel werden die Abrechnungen in der Zeit von April bis September des Folgejahres erstellt.

Alle Liegenschaften unserer Genossenschaft sind mit Funksystemen ausgestattet – sowohl die Heizkostenverteiler, wie auch die Wasserzähler. Es ist also kein Zutritt zu Ihrer Wohnung erforderlich. Diese Geräte speichern die Ablesewerte vom 31. Dezember und sind ein Jahr ablesbar.

Das Guthaben ergibt sich aus den geleisteten Vorauszahlungen abzüglich der entstandenen Kosten für das vergangene Abrechnungsjahr. Die Anpassung der Vorauszahlungen aber erfolgt für den laufenden und folgenden Abrechnungszeitraum.

Die Änderung muss bis zum 25. eines Monats gemeldet werden, damit die neue Bankverbindung für den Folgemonat berücksichtigt werden kann.

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Empfang

Bei den Rufnummern der WBG handelt es sich nicht um Hotline-Nummern. Die Mitarbeiter haben verschiedene Termine oder auch Besprechungen, bei denen Sie nicht telefonisch erreichbar sein können. Bitte hinterlassen Sie dem jeweiligen Mitarbeiter eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und er wird sich um Ihr Anliegen kümmern. Oder klicken Sie sich durch die Inhalte unserer Website, gegebenenfalls kann sich Ihr Anliegen mit dieser Hilfe klären.

Diese Ansage ist nicht für Sie bestimmt. Bitte geben Sie keine PINs ein, da Sie so die Telefonleitungen sperren können. Die Ursache für diese Ansage ist, dass Ihre Rufnummer nicht angezeigt wird und so das Telefonsystem der WBG, bei Einschaltung des Anrufbeantworters, nicht ordnungsgemäß reagieren kann. Sie können bei Ihrem Telefonanbieter beantragen, dass zukünftig Ihre Telefonnummer bei den Anrufen sichtbar ist.

Am Sprechtag ist es möglich, dass Sie unsere Mitarbeiter ohne vorherige Terminvereinbarung sprechen können. Dennoch empfehlen wir die vorherige, telefonische Terminvereinbarung. Eine Vergabe der Termine ist auch innerhalb der Öffnungszeiten möglich. So können sich unsere Mitarbeiter die notwendige Zeit für Ihre Belange nehmen. 

Melden Sie sich dafür bitte bei unserem Empfang.

Freie Wohnungen finden Sie über unsere Wohnungssuche.

Bitte hinterlassen Sie im Exposé Ihrer Wahl Ihre Daten. Ein Vermieter wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte Ihre Traumwohnung nicht dabei sein, füllen Sie bitte dieses Formular aus. So wird Ihr Wohnungsgesuch mit Ihren Angaben zu Mietbeginn, Ausstattungen usw. in unser System aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.

Die Abholung von Sperrmüll ist für die Bewohner in Erfurt einmal im Jahr kostenlos. Die Anmeldung erfolgt bei den Stadtwerken Erfurt online oder telefonisch unter der 0361/5 64-34 56.

Gemäß § 12 und § 13 der Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) der Landeshauptstadt Erfurt sind sperrige Abfälle am vereinbarten Entsorgungstag bis spätestens 6 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend ab 17 Uhr, an den von der Stadt festgelegten Übernahmeplätzen zur Abholung bereit zu stellen.

Die Gegenstände müssen frei zugängig (gut begehbar an der Straße, Fußweg, Parkplatz) barrierefrei, also auf festem Untergrund bereitstehen und dürfen nicht zugeparkt sein. Bei gemeinsamer Beauftragung zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten ist darauf zu achten, die Sperrmüllgegenstände räumlich getrennt von den Elektroaltgeräten aufzustellen, da es sich um unterschiedliche Fahrzeuge/ unterschiedliche Touren handelt.

Gegenstände die nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Abfälle aus Gebäuderenovierung (Bauholz, Fenster, Türen, Parkett, Laminat, Gipskarton), Baustellenabfälle, Heizungs- und Sanitäranlagen, Sanitärkeramik, Kfz-Räder, Kfz-Reifen, Auto- und Maschinenteile, Mopeds und Motorräder, Farbreste und andere Sonderabfälle werden nicht entsorgt.

Falsch oder zu früh bereit gestellte Abfälle können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Es ist Aufgabe des Antragstellers den Übernahmeplatz nach der Abholung zu reinigen.

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Mitgliederverwaltung

Sie waren aus dem Mietvertrag nicht zur Hinterlegung/Zahlung einer Kaution oder zur Erbringung einer anderen mietrechtlichen Sicherheitsleistung verpflichtet.

In unserer Genossenschaft haben sie die Mitgliedschaft, mit den entsprechenden Geschäftsanteilen und Geschäftsguthaben, erworben. Eine Auszahlung des Geschäftsguthaben kann auf Grundlage einer Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail oder Fax ist nicht möglich. Dafür ist die Zusendung eines Originalschreibens notwendig. Ein Formular zur Kündigung finden Sie im Download-Bereich.

Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthaben erfolgt unter Beachtung der §§ 7 und 12 der gültigen Satzung der Wohnungsbau-Genossenschaft Erfurt eG in der Fassung vom 09.08.2019. 

Dies bedeutet, dass die Kündigung der Mitgliedschaft nur zum Schluss eines Geschäftsjahres stattfinden kann und sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen.

Beispiel:  
Die Kündigung der Mitgliedschaft geht zwischen dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 in unserer Genossenschaft ein. Diese wird zum 31.12.2023 wirksam. Die Auszahlung erfolgt, gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung, erst nach den entsprechenden Beschlussfassungen in der Vertreterversammlung im Jahr 2024.

Diese gesetzliche Regelung spiegelt sich auch im § 12 unserer Satzung wieder. 

Dies ist möglich. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 €. Entsprechend § 17 Abs. 2 der Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit 2 Anteilen zu beteiligen. Auf Grundlage von § 5 der Satzung kommt noch die Zahlung des Eintrittsgeldes – derzeitige Höhe 25,00 € - hinzu. (Ein Mitglied kann sich in unserer Genossenschaft mit maximal 100 Anteilen beteiligen.)

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Bestandsverwaltung

Sofa, Couch

Die Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich erfolgen und das Originalschreiben mit Unterschriften aller Mieter gemäß DNV bei der WBG eingehen. Eine Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist bezieht sich immer auf den Eingang der Kündigung bei der WBG. Ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats eingegangen, so endet die Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats. Bei Dauernutzungsverträgen vor 1991 kann diese Frist abweichen, Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Bestandsverwalter.

Das Parkraumkonzept der WBG gilt für die Bereiche

  • Am Hügel
  • Juri-Gagarin-Ring 126 a+b
  • Alfred-Delp-Ring
  • Singerstraße

Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Parkkarte der WBG sind, haben das Recht, ihr Fahrzeug auf den entsprechend gekennzeichneten Grundstücksflächen der Genossenschaft zu parken. Für die Ausgabe einer Parkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 30,00 € erhoben. Geregelt ist dies in der Parkordnung. Die Beantragung der Parkkarte kann durch das untenstehende Onlineformular erfolgen. Vor Ablauf Ihrer Gültigkeit muss die Parkkarte jährlich wiederbeantragt werden. Auch die Wiederbeantragung können Sie online durchführen.

Neubeantragung

Wiederbeantragung

Um eine Wohnungsgeberbescheinigung zu erhalten, müssen Sie den Aufenthalt der Person schriftlich beantragen, dies ist auch per E-Mail möglich. Ihr Bestandsverwalter benötigt folgende Angaben für die Aufenthaltsgenehmigung:

  • Vollständiger Name der einziehenden Person
  • Geburtsdatum der einziehenden Person
  • Einzugsdatum

Bitte drücken Sie den Knopf mittig am Gerät, um den Ton abzustellen und setzen Sie sich schnellstmöglich mit der 24 h - Hotline der Firma Techem, unter der 0 800 / 2 00 12 64, in Verbindung. Da es sich in den Wohnungen der WBG um Funkrauchwarnmelder handelt, kann Ihnen die Firma Techem direkt den Grund der Störung nennen. Das Demontieren der Geräte ist nicht gestattet, diese sind raumspezifisch angebracht worden.

Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular unter Reparaturmeldung. Dieses wird direkt an Ihren zuständigen Bestandsverwalter weitergeleitet. Dieser setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Nein, es dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die eine Länge von 5 m (5000 mm) und eine Höhe von 2 m (2000 mm) nicht überschreiten. Wohnmobile und Wohnwagen aller Art dürfen grundsätzlich nicht abgestellt werden. Grund für diese Festlegung ist, dass es in den Wohngebieten oft weniger Parkplätze gibt als Parkbedarf besteht. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Der Antrag auf Haltung eines Hundes muss schriftlich erfolgen, dies ist auch per E-Mail möglich. Ihr Bestandsverwalter benötigt folgende vollständige Angaben:

  • Einverständniserklärung der Mieter im Haus (Unterschriftenliste)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Nachwei der Chip-Identifikation durch einen Tierarzt
  • Nachweis des Hundeführerschein bei Kampfhunden
  • Nachweis des Wesentests bei Kampfhunden
  • Nachweis der Hundesteuer
  • gut erkennbares Foto des Hundes

Der Antrag auf Haltung einer Katze muss schriftlich erfolgen, dies ist auch per E-Mail möglich. Ihr Bestandsverwalter benötigt folgende vollständige Angaben:

  • gut erkennbares Foto der Katze

Sollte ein Mieter aus dem bestehenden Nutzungsverhältnis austreten wollen, ist eine Änderung des Dauernutzungsvertrages notwendig. Es muss eine Teilkündigung eingereicht werden, die von allen Mietern unterzeichnet wird. Durch die WBG wird dann geprüft, ob die Wohnung für den verbleibenden Mieter allein finanziell tragbar ist. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

Der Mietpreis für die PKW-Stellplätze im Parkhaus Hanoier Straße beträgt aktuell 38,00 € netto monatlich. Zusätzlich zu den Stellflächen können, sofern verfügbar, Boxenräume angemietet werden. Für die Stellplätze im Parkhaus Hanoier-Straße gibt es eine Warteliste. Ihr Bestandsverwalter benötigt folgende vollständige Angaben:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Telefonnummer

Bei defekten bzw. verloren gegangenen Parkkarten melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Bestandsverwalter. Es werden neue Zugangskarten durch die WBG bestellt. Sobald diese programmiert wurden und abholbereit beim Concierge-Service liegen, werden Sie telefonisch informiert. Bei Verlust oder mutwilligen Zerstören der Karte, werden die entstehenden Kosten an den Mieter weiterberechnet.

Die Parkflächen am Sauerdornweg stehen nicht zur Anmietung und somit allen Anwohnern gleichermaßen zur Verfügung. Auch die ausgeschilderten Behindertenparkplätze können nicht angemietet werden, da diese durch die Stadtverwaltung Erfurt vergeben wurden.

Wohnungstürschlüssel, Briefkastenschlüssel und andere nicht codierte Schlüssel können in der Regel beliebig nachgefertigt werden, z.B. im Baumarkt und bei Schlüsseldiensten.

Der Haustürschlüssel ist codiert und kann nur mit einem entsprechenden Formular der WBG bei der Firma Schlüsselkönig nachgefertigt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter selbst. Ihr Bestandsverwalter benötigt folgende Informationen für das Formular:

  • Name
  • Adresse, Wohnungsnummer
  • Anzahl der nachzufertigenden Schlüssel
  • Name des Abholenden
  • Personalausweisnummer des Abholenden

Die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten ist für die Bewohner im Sömmerdaer Landkreis zweimal im Jahr kostenlos. Einmal jährlich erhalten Sie durch das Landratsamt Sömmerda entsprechende Abrufkarten verteilt, diese senden Sie ausgefüllt an das Landratsamt zurück. Die Anmeldung kann beim Landratsamt Sömmerda auch online oder telefonisch unter der 03634/3 54-2 01 erfolgen.

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