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Parken für Anwohner

Parkmöglichkeiten bei der WBG Erfurt

Wohnungsnahes Parken

Wir möchten unseren Mieterinnen und Mietern das Wohnen in unseren WBG Wohnungen so schön wie nur möglich gestalten. Dazu gehört unserer Meinung nach auch, dass Anwohner in der Nähe ihrer Wohnung parken können – dies erleichtert den Alltag erheblich.

In unserer Genossenschaft haben wir ein Parkraumkonzept entwickelt, welches regeln soll, dass wohnungsnahe Parkplätze explizit für unsere Mitglieder und Mieter:innen zur Verfügung stehen. Dies betrifft die Gebiete um die Straßenzüge:

  • Am Hügel
  • Juri-Gagarin-Ring 126 a/b
  • Singerstraße
  • Körnerstraße 2

Jede:r  Mieter:in wird bei Mietbeginn in einem der Gebiete darauf hingewiesen, dass ein Parkraumkonzept vorliegt und kann daraufhin eine Neubeantragung der notwendigen Parkkarte anstoßen. Um eine unsachgemäße Nutzung dieser Karte zu vermeiden, muss sie alle 2 Jahre wieder beantragt werden.

Unsere Parkkarte

Neubeantragung    Wiederbeantragung

Prüfung Ihres Antrags

Nach dem Einreichen des Antrags wird dieser intern von dem jeweiligen Bearbeiter geprüft. Wenn alle Daten und Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Mitteilung, dass die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € auf folgendes Konto überwiesen werden kann:

Empfänger:  Wohnungsbau-Genossenschaft Erfurt eG
IBAN: DE 42 5501 0400 0717 2630 20
BIC: AARBDE5WDOM
Verwendungszweck: Angabe der eigenen Mitgliedsnummer und des Kfz-Kennzeichens

Die jeweiligen Bestandsverwalter prüfen in regelmäßigen Abständen die Zahlungseingänge und erstellen Ihre persönlich Parkkarte. Sie werden informiert, sobald diese abholbereit ist und können sie gegen Unterschrift bei der WBG Erfurt in Empfang nehmen. Sollten Sie nicht selber erscheinen können, so benötigt die abholende Person eine entsprechende Vollmacht.

Bei Wiederbeantragung achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre alte Parkkarte mitbringen.

Konsequenzen für Falschparker

Falls Sie keine Parkkarte besitzen sollten und dennoch mit Ihrem Fahrzeug auf einer Fläche der WBG Erfurt stehen, auf der explizit eine gültige Parkkarte erforderlich ist, wird Ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 200,00 €.

Sie werden ebenfalls abgeschleppt, wenn Sie eine abgelaufene Parkkarte in Ihrem Fahrzeug liegen haben bzw. wenn die Parkkarte nicht eindeutig von außen zu erkennen ist.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gern für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage rund um unsere Wohnungen, Serviceleistungen und Angebote.

Häufig gestellte Fragen   Ansprechpartner finden