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Terminvereinbarungen

Häufig gestellte Fragen

Zum Schutz unserer Mitarbeiter ist es aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht möglich ohne Voranmeldung mit Ansprechpartner aus der WBG zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie telefonich einen Termin. Sollte diese Regelung wieder aufgehoben werden, informieren wir Sie selbstverständlich.

Melden Sie sich dafür bitte bei unserem Empfang.

Bei den Rufnummern der WBG handelt es sich nicht um Hotline-Nummern. Die Mitarbeiter haben verschiedene Termine oder auch Besprechungen, bei denen Sie nicht telefonisch erreichbar sein können. Bitte hinterlassen Sie dem jeweiligen Mitarbeiter eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und er wird sich um Ihr Anliegen kümmern. Oder klicken Sie sich durch die Inhalte unserer Website, gegebenenfalls kann sich Ihr Anliegen mit dieser Hilfe klären.

Diese Ansage ist nicht für Sie bestimmt. Bitte geben Sie keine PINs ein, da Sie so die Telefonleitungen sperren können. Die Ursache für diese Ansage ist, dass Ihre Rufnummer nicht angezeigt wird und so das Telefonsystem der WBG, bei Einschaltung des Anrufbeantworters, nicht ordnungsgemäß reagieren kann. Sie können bei Ihrem Telefonanbieter beantragen, dass zukünftig Ihre Telefonnummer bei den Anrufen sichtbar ist.

Vermietung

Nein, derzeit gibt es keine möblierten Wohnungen zur Anmietung.

Nein, derzeit stehen keine Wohnungen zum Verkauf.

Die SCHUFA sollte frei von negativen Einträgen sein. Nur im Ausnahmefall greift eine andere Regelung.

Die SCHUFA wird durch uns als Vermieter abgefragt. Sie müssen keine SCHUFA-Abfrage veranlassen.

Wenn Sie eine Wohnung bei einer Genossenschaft beziehen wollen, ist keine Kaution zu zahlen.
Allerdings muss mindestens ein Bewohner Mitglied der Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile einzahlen, welche sich nach der Wohnungsgröße bemessen. Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen.

Das Eintrittsgeld ist einmalig zu zahlen. Es ist eine Bearbeitungsgebühr, da jedes Mitglied in das Genossenschaftsregister eingetragen werden muss. Das Eintrittgeld beträgt immer 25,00€.

Die Anmietung einer Wohnung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Bei Umsetzung (Umzug innerhalb der Genossenschaft) wird das vorhandene Geschäftsguthaben auf Grundlage des §17 Abs. 2 der Satzung der Genossenschaft entsprechend der Wohnungsgröße auf die neue Wohnung umgeschrieben.

Service und Vorteile

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Concierge bzw. Hausmeister. Bei diesem füllen Sie dann das entsprechende Buchungsformular aus. Die Gebühr zur Nutzung des Raums ist im Voraus beim Ansprechpartner (Concierge/Hausmeister) zu begleichen.

Die Räumlichkeiten sind für solche Zwecke zu klein und verfügen auch nicht über die meist benötigte Technik. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Veranstaltungsräume ausschließlich zur Nutzung für unsere Mieter und Mitglieder für Kaffeenachmittage oder kleine private Feierlichkeiten vorgesehen sind.

Melden Sie sich dafür bitte ebenfalls beim zuständigen Concierge bzw. Hausmeister.

Wählen Sie auf unserer Webseite eine für Sie passende Gästewohnung aus. Sie werden dann an das Buchungssystem weitergeleitet und können dann je nach Verfügbarkeit buchen. Vorausgesetzt, Sie sind Mitglied unserer Genossenschaft oder einer Genossenschaft, die dem GäWoRing e.V. (Gästewohnungs-Tauschring) angehört. Die Mitgliedschaft wird überprüft. Eine Buchung für Dritte ist nicht möglich.

Eine Wohnungsbuchung ist max. 1 Jahr im Voraus möglich.

Wenn Sie die Bestätigung Ihrer Reservierungsanfrage vom Buchungssystem erhalten haben, bekommen Sie unaufgefordert Ihre verbindlichen Buchungsunterlagen und die Rechnung ca. 4 Wochen vor Ihrer Anreise – bei kurzfristigen Buchungen zeitnah.

Bitte informieren Sie sich vor jeder Buchung über unsere Stornierungsgebühren.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.

Ja, seit Januar 2022 sind unsere Wohnungen mit WLAN ausgestattet.

Für unsere Gästewohnungen am Juri-Gagarin-Ring sind Parklätze reserviert. Bei den übrigen Gäsetwohnungen sind ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden.

Nein, Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen.

Die aktuelle sowie die zurückliegenden Ausgaben des Mitgliedermagazins „echo“ finden Sie hier zum Download.

Sollten Sie Ihre Servicekarte verloren haben, melden Sie sich unter:

marketing@wbg-erfurt.de

Direkt eine Mail senden

Bei WBG-Veranstaltungen wie Mieterfesten oder dem Familienfest wird um die Vorlage der Genossenschaftskarte gebeten. Zudem haben Sie in den lokalen Geschäften die Möglichkeit, die attraktiven Angebote nach Vorlage der Genossenschaftskarte zu nutzen. Die Angebote sind für Sie im Vorteilsheft zusammengefasst.

Regulär wird die Genossenschaftskarte und das Vorteilsheft im Dezember verteilt/verschickt. Sollten Sie bis 31.12.2022 Vorteilsheft oder Genossenschaftskarte nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Ansprechpartnerin.

Im Allgemeinen erfolgt der Zugang zum Fitnessraum über die Mitarbeiter der Concierge-Loge.

Mitgliedschaft

Häufig gestellte Fragen

Sie waren aus dem Mietvertrag nicht zur Hinterlegung/Zahlung einer Kaution oder zur Erbringung einer anderen mietrechtlichen Sicherheitsleistung verpflichtet.

In unserer Genossenschaft haben sie die Mitgliedschaft, mit den entsprechenden Geschäftsanteilen und Geschäftsguthaben, erworben. Eine Auszahlung des Geschäftsguthaben kann auf Grundlage einer Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail oder Fax ist nicht möglich. Dafür ist die Zusendung eines Originalschreibens notwendig. Ein Formular zur Kündigung finden Sie im Download-Bereich.

Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthaben erfolgt unter Beachtung der §§ 7 und 12 der gültigen Satzung der Wohnungsbau-Genossenschaft Erfurt eG in der Fassung vom 09.08.2019. 

Dies bedeutet, dass die Kündigung der Mitgliedschaft nur zum Schluss eines Geschäftsjahres stattfinden kann und sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen.

Beispiel:  
Die Kündigung der Mitgliedschaft geht zwischen dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 in unserer Genossenschaft ein. Diese wird zum 31.12.2023 wirksam. Die Auszahlung erfolgt, gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung, erst nach den entsprechenden Beschlussfassungen in der Vertreterversammlung im Jahr 2024.

Diese gesetzliche Regelung spiegelt sich auch im § 12 unserer Satzung wieder. 

Dies ist möglich. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 €. Entsprechend § 17 Abs. 2 der Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit 2 Anteilen zu beteiligen. Auf Grundlage von § 5 der Satzung kommt noch die Zahlung des Eintrittsgeldes – derzeitige Höhe 25,00 € - hinzu. (Ein Mitglied kann sich in unserer Genossenschaft mit maximal 100 Anteilen beteiligen.)

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Wir sind gern für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage rund um unsere Wohnungen, Serviceleistungen und Angebote.

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