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Vertreterwahl 2026

Was ist ein Vertreter?

Ein Vertreter ist ein gewähltes Mitglied unserer Genossenschaft, das sich ehrenamtlich für die Interessen aller Mitglieder einsetzt. Er fungiert als Bindeglied zwischen den Mitgliedern sowie dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Vertreter bringen die Ideen und Anliegen der Mitglieder ein und tragen dazu bei, dass wichtige Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden. Durch ihre Herkunft aus dem jeweiligen Wohngebiet verfügen sie über einen besonderen Blickwinkel und kennen die Anliegen vor Ort aus eigener Erfahrung.

Ein Vertreter ist mehr als nur ein Amtsträger – er ist ein engagierter Ehrenamtlicher, der Verantwortung übernimmt und die Gemeinschaft aktiv mitgestaltet.

Unterstützen Sie Ihre Vertreter, indem Sie an der Wahl teilnehmen, und geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme, die Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Gewählte Vertreter haben eine wichtige Funktion in unserer Genossenschaft. Die Aufgaben umfassen:

  • Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung
  • Beratung über Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Entscheidung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Mitwirkung bei Satzungsänderungen und anderen wichtigen Beschlüssen
  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Regelmäßige Vertretergespräche zur Interessenvertretung der Mitglieder

Ihre Stimme ist wichtig – nutzen Sie sie und wählen Sie Ihre Vertreter.

Die Wahl der Vertreter erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Kandidaturphase: Interessierte Mitglieder können sich als Kandidaten aufstellen lassen.
  2. Zusammenstellung der Kandidatenliste: Der Wahlvorstand erstellt eine offizielle Liste der Kandidaten.
  3. Wahlphase: Die Mitglieder der Genossenschaft geben ihre Stimme ab.
  4. Bekanntgabe der Ergebnisse: Die gewählten Vertreter werden veröffentlicht.
  5. Konstituierende Vertreterversammlung: Die gewählten Vertreter treten erstmals zusammen.

  1. Die Stimmabgabe ist deutlich, eigenhändig und persönlich im Stimmfeld des von Ihnen zu wählenden Kandidaten vorzunehmen. Nicht eigenhändig und nicht persönlich vorgenommene Wahlhandlungen führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.
     
  2. Es dürfen nur so viele Namen angekreuzt werden, wie Vertreter und Ersatzvertreter für Ihren Wahlbezirk zu wählen sind. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter ist auf dem Stimmzettel vermerkt.  
     
  3. Bemerkungen und Zusätze, egal welcher Art, auf dem Stimmzettel und dem Wahlumschlag führen zur Ungültigkeit Ihres Stimmzettels.
     

Eine Anleitung zur Briefwahl finden Sie in der nebenstehenden Grafik. Mit Klick auf die Grafik können Sie diese vergrößern.

​​​​​​19.03.2026:  Zustellung der Wahlunterlagen – Beginn der Wahl

24.03.2026:  Tag der persönlichen Abgabe Wahlunterlagen in der WBG

Einsendeschluss ist der 10. April 2026, 12.00 Uhr

28.04.2026:  Feststellung des Wahlergebnisses

12.05.2026:  Ende Annahmeerklärungsfrist für Vertreter und Ersatzvertreter

 

Unterschied zwischen Vertreterversammlung und Vertretergesprächen

Tagung der Vertreterversammlung

Vertreterversammlung

  • Findet i.d.R. einmal jährlich statt
  • Entscheidet über wichtige genossenschaftliche Angelegenheiten
  • Stimmt über Berichte, Wahlen und Beschlüsse ab
Mappe

Vertretergespräche

  • Ermöglichen den direkten Austausch zwischen Mitgliedern und Vertretern
  • Dienen zur Diskussion von Anliegen aus den Wohngebieten

Haben Sie Fragen?

Wir sind gern für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage rund um unsere Wohnungen, Serviceleistungen und Angebote.

Häufig gestellte Fragen   Ansprechpartner finden