Aufsichtsrat der WBG Erfurt
Die Aufsichtsratsmitglieder unserer WBG Erfurt werden im Abstand von 5 Jahren gemäß Satzung in der Vertreterversammlung von den Vertretern gewählt. Er hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen.
Er arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen, um sicherzustellen, dass die langfristigen Ziele der Genossenschaft im Einklang mit den Bedürfnissen und Erwartungen der Mitglieder stehen. Außerdem überwacht der Aufsichtsrat umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand.
Zudem spielt der Aufsichtsrat eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Transparenz und des Mitgliederengagements innerhalb der Genossenschaft. Er ist dafür verantwortlich, dass die Stimmen der Mitglieder in der Vertreterversammlung Gehör finden.
In der Gesamtheit seiner Aufgaben fungiert der Aufsichtsrat somit nicht nur als Kontrollorgan, sondern auch als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand. Seine Arbeit trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen in die Führung der Genossenschaft zu stärken und ihre Nachhaltigkeit und Erfolg langfristig zu sichern.
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