Zum Hauptinhalt springen

Neuigkeit

Zensus 2022

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Einer der Grundsätze unseres unternehmerischen Handelns ist die sichere Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Hierfür haben wir zahlreiche Maßnahmen getroffen, die die erforderliche Sicherheit und den entsprechenden Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten. Generell werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, wenn dafür ein Erlaubnistatbestand vorliegt. Dieser kann z. B. in Form einer vertraglichen Beziehung, einer gesetzlichen Vorgabe oder einer Einwilligung vorliegen. Über die Zweckbestimmung der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in unserer Genossenschaft geben die Datenschutzhinweise entsprechend den Anforderungen der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Auskunft.

Basierend auf dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) wird zum Stichtag 15. Mai 2022 durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung vorgenommen. Der Zensus 2022 erlaubt somit die Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis einer gesetzlichen Vorgabe. Neben der Ermittlung der Einwohnerzahlen sollen durch die Zählung auch zentrale Strukturdaten gewonnen werden, um Antworten zu geben, ob es genügend Wohnungen gibt, ob wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigen oder an welchen weiteren Stellen der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren sollte.

Unsere Genossenschaft ist als Vermieter dazu verpflichtet, bestimmte Angaben über ihre Mieter bzw. Nutzer an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiterzugeben. Unter anderem werden Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, welche die von Ihnen vermieteten Wohnungen nutzen und die Zahl der Personen, die in der jeweiligen Wohnung wohnen, übermittelt.

Diese Übermittlung erfolgt an die Statistischen Landesämter und ist begründet in § 10 Abs. 2 ZensG 2022. Der Umfang der übermittelten Daten ist im ZensG 2022 geregelt. Übermitteln wir diese Daten nicht, verstoßen wir gegen gesetzliche Vorgaben und können mit einem Bußgeld belangt werden. Aus den Veröffentlichungen der Daten im Rahmen des Zensus werden keinerlei Rückschlüsse auf Angaben, die Sie als Einzelperson betreffen oder auf andere Einzelfälle möglich sein (§ 16 BStatG).

Neben der Übermittlung der Daten durch die Vermieter werden parallel in einer Haushaltebefragung ca. 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt.

Weitere Informationen zum ZensG 2022 erhalten Sie bei den zuständigen Behörden oder auf der Webseite: www.zensus2022.de.

Zurück

Haben Sie Fragen?

Wir sind gern für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage rund um unsere Wohnungen, Serviceleistungen und Angebote.

Häufig gestellte Fragen   Ansprechpartner finden